AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der VGN Medien Holding GmbH, Woman GmbH & Co KG sowie Gusto GmbH & Co KG

Auftragserteilung
1. Maßgeblich für den Auftrag sind unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen, die jeweils gültige Anzeigenpreisliste und unsere Auftragsbestätigung. Im Falle digitaler Datenlieferung gelten auch die Richtlinien des Verlages für digitale Datenlieferung. Die gegenständlichen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

2. Anzeigenaufträge sind innerhalb eines Jahres nach Auftragserteilung abzuwickeln, im Zweifelsfall gelten sie für die nächste Ausgabe.

3. Die in der Anzeigenpreisliste bezeichneten Nachlässe werden, soweit keine aktionsbedingten, zeitlichen Einschränkungen bestehen, nur für die innerhalb eines Kalenderjahres erscheinenden Anzeigen gewährt.

4. Für Inhalt, Form und die rechtliche Zulässigkeit der Anzeige, insbesondere einschließlich der Klärung von Urheber- und Kennzeichen- und Persönlichkeits- und Datenschutzrechten, ist der Auftraggeber allein verantwortlich. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Inserate auf ihren Inhalt, ihre Form oder ihre rechtliche Zulässigkeit hin zu überprüfen. Der Auftraggeber hält den Verlag für den Fall der Inanspruchnahme durch Dritte in vollem Umfang schad- und klaglos. Der Verlag hat das Recht, nicht aber die Pflicht, Gewinnspiele, Gutscheine und Tipon-Cards oder Zugaben im rechtlich erforderlichen Ausmaß anzupassen.

5. Für die Aufnahme der Anzeigen in bestimmten Ausgaben wird keine Gewähr geleistet.

6. Es obliegt dem Auftraggeber, sich über den jeweils gültigen Anzeigentarif vor Ausgabe des Inserates zu informieren.

7. Bei Änderungen der Anzeigenpreise treten die neuen Bedingungen auch bei laufenden Aufträgen sofort in Kraft, sofern nicht ausdrücklich eine andere
Vereinbarung getroffen wurde.

8. Der Auftraggeber hat bei unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige Ansprüche auf Zahlungsminderung oder eine Ersatzanzeige, wenn durch Fehler des Verlages der Sinn der Anzeige entscheidend verändert wurde oder die Werbewirkung wesentlich infrage gestellt ist. Weitergehende Haftungen für den Verlag sind ausgeschlossen. Im Zweifel unterwirft sich der Verlag den Empfehlungen des Gutachterausschusses für Druckreklamationen (FOGRA Forschungsgesellschaft Druck e.V., München).

9. Bei Betriebsstörungen oder Eingriffen durch höhere Gewalt hat der Verlag Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen, wenn die Aufträge mit 80 % der zugesicherten Druckauflage erfüllt sind. Geringere Leistungen sind nach dem Tausenderpreis gemäß der Kalkulationsauflage zu bezahlen.

10. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeige erkennbar sind, werden vom Verlag als solche gekennzeichnet.

11. Die VGN Medien Holding behält sich das Recht vor, die Veröffentlichung der Anzeigen ohne Angaben von Gründen abzulehnen. In diesem Fall sind jegliche Ansprüche gegen die VGN Medien Holding ausgeschlossen.

11a. Die VGN Medien Holding behält sich insbesondere vor, Werbemaßnahmen, die vom Österreichischen Werberat beanstandet wurden, nicht durchzuführen. Dies beinhaltet auch den
sofortigen Stopp einer bereits laufenden Werbekampagne. Die VGN Medien Holding kann aus diesem Grund die Annahme von Werbeaufträgen ablehnen und von rechtsverbindlich angenommenen Aufträgen zurücktreten.

12. Zusatzvereinbarungen zu unseren Geschäftsbedingungen sind nur dann verbindlich, wenn sie seitens der Geschäftsführung der VGN Medien Holding GmbH schriftlich bestätigt werden.
Gegenbestätigungen des Auftraggebers und Hinweise auf seine Geschäfts- und Lieferbedingungen sind rechtlich unwirksam, auch dann, wenn ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich vom Verlag
widersprochen wird. Eine Akzeptanz von Geschäfts- und Lieferbedingungen des Auftraggebers seitens des Verlages durch Erfüllungshandlungen ist ausgeschlossen.

Druckunterlage

1. Dem Inserenten obliegt die rechtzeitige Beistellung der Druckunterlagen. Zu jeder Seite muss ein farbverbindliches Proof mitgeliefert werden. Bei verspäteter Anlieferung ist der Verlag berechtigt, ein ihm vorliegendes Sujet des Auftraggebers zu verwenden. Der Verlag behält sich jedoch die Einschaltung in der nächstfolgenden Ausgabe vor.

2. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch hergestellt. Die Kosten dafür trägt der Auftraggeber. Bei nicht fristgerechter Rücksendung gilt
die Genehmigung zum Druck als erteilt.

3. Die Pflicht zur Aufbewahrung der Druckunterlagen endet 3 Monate nach Erscheinen, falls nicht ausdrücklich schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

4. Kosten für erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu zahlen.

5. Auf Wunsch werden gegen gesonderte Kosten Entwurf, Text, Grafik und Fotografie für ein Inserat von uns angefertigt. Falls eine Weiterverwendung in anderen Medien gewünscht wird, müssen die Rechte dazu beim Verlag erstanden werden.

6. Produktions- und Kreativkosten sind kein Bestandteil des Anzeigenpreises und werden daher gesondert fakturiert.

7. Der Auftraggeber ist verpflichtet, einwandfreie, den Richtlinien entsprechende Druckunterlagen beizustellen. Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Ersatzeinschaltung. Der Verlag ist nicht verpflichtet, die Druckunterlagen auf Vollständigkeit
und Richtigkeit zu überprüfen.

8. Beanstandungen sind innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Rechnung dem Verlag schriftlich zur Kenntnis zu bringen.

9. Der Verlag haftet nicht für Übertragungsfehler.

10. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob dem Auftraggeber das Recht zusteht, die Druckunterlagen welcher Art auch immer zu vervielfältigen, dem Auftrag entsprechend zu bearbeiten oder zu verändern oder sonst in der vorgesehenen Weise zu benutzen, sondern ist berechtigt anzunehmen, dass dem Auftraggeber alle jene Rechte Dritten gegenüber, die für die Ausführung des Auftrages erforderlich sind, zustehen. Der Auftraggeber sichert ausdrücklich zu, dass er über diese Rechte verfügt. Der Auftraggeber hält den Verlag im Fall der Inanspruchnahme durch Dritte in vollem Umfang schad- und klaglos.

11. Für den erteilten Auftrag kommen die jeweils gültigen Produktionsbedingungen zur Anwendung.

12. Aufgrund der maschinellen Fertigung kann es bei der Herstellung der Sonderwerbeform zu technischen Abweichungen kommen; Abweichungen bei bis zu 3 % der Gesamtauflage berechtigen nicht zur Reklamation und befreien nicht von der Pflicht zur Zahlung der Herstellungskosten.

Platzierung
1. Platzierungswünsche sind nur im Falle der Leistung eines Platzierungszuschlages bindend, ansonsten ist der Verlag unverbindlich um Erfüllung bemüht.

2. Konkurrenzausschluss kann nur ab einer Anzeigengröße von 1 Seite aufwärts für zwei gegenüberliegende Seiten vereinbart werden.

Beilagen / Beikleber / Beihefter / Beileimer

1. Der Inhalt von Beilagen, Beiklebern, Beiheftern oder von Beileimern darf sich nur auf den eigenen Geschäftsbereich beziehen und darf keine Werbung Dritter enthalten.

2. Vor Auftragsausführung sind dem Verlag 4 Wochen vor Erscheinungstermin ein Muster und der Inhalt per PDF vorzulegen.

3. Die Erfüllung der technischen Vorgaben ist bindend. Bei Abweichung kann es zu Mehrkosten kommen. Die Mehrkosten sind in den Preisen nicht inkludiert und müssen daher zusätzlich verrechnet werden.

Storno
1. Bei Zurückziehung von Aufträgen wird eine Stornogebühr von 15 % des Inseratenwertes in Rechnung gestellt.

2. Die Stornierung eines Auftrages kann nur bis zum Anzeigenschluss erfolgen.

3. Die Stornierung von Ad-Specials muss spätestens 6 Wochen vor Erscheinungstermin erfolgen, bzw. bei Sonderpapier nur bis zum Tag der Papierbestellung. Bei späterer Stornierung werden die bis zum Stornozeitpunkt entstandenen tatsächlichen Kosten verrechnet.

4. Kosten, die durch die Änderung der ursprünglich vereinbarten Ausführung sowie bestellter Druckunterlagen entstehen, sind gesondert vom Auftraggeber zu bezahlen.

Verrechnung
1. Reklamationen werden nur innerhalb von 14 Tagen ab Ausstellungsdatum anerkannt.

2. Unterjährige Rabatt-Anpassungen erfolgen nur auf Anfrage quartalsweise.

3. Bei ungerechtfertigten Rabattabschlüssen erfolgt nach Ablauf des Kalenderjahres eine Nachbelastung, wobei für den fehlenden Betrag Verzugszinsen in
Höhe von 12 % p. a. verrechnet werden.

4. Rabattberechnungen sind schriftlich bis spätestens 31. März des darauf folgenden Jahres anzufordern.

5. Der Inserent erhält nach Erscheinen der Anzeige kostenlos ein Belegexemplar.

Zahlung
1. Zahlungsfrist: 2 % Skonto innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum, 30 Tage netto.

2. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Verzugszinsen in Höhe von 12 % sowie Einziehungskosten berechnet.

3. Der Verlag ist berechtigt, vor Durchführung des Auftrages und auch während der Laufzeit des Auftrages das Erscheinen oder weitere Anzeigen von der Vorauszahlung eines Betrages und vom Ausgleich offener Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

4. Wechsel können nicht akzeptiert werden.

5. Rechnungen sind zahlbar in Wien (Erfüllungsort ist Wien). Es ist österreichisches materielles Recht anzuwenden.

Allgemeine Bestimmungen
1. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen der VGN Medien Holding und dem Auftraggeber ist Wien.

2. Es ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

3. Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden zur Gänze zurückgewiesen. Diese werden nur dann wirksam, wenn deren Geltung von der VGN Medien Holding ausdrücklich schriftlich erklärt wird.

4. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

5. Informationen zu den Datenverarbeitungsvorgängen sind unter www.vgn.at/datenschutzpolicy abrufbar.

Medieninhaber:
VGN Medien Holding GmbH
Taborstraße 1-3
A-1020 Wien
FN 183971x, HG Wien, DVR 1016423