AGB Anzeigen - VGN Medien Holding
Allgemeine Geschäftsbedingungen der VGN Medien Holding GmbH, FN: 183971x Woman GmbH & Co KG, FN: 509370z Gusto GmbH & Co KG, FN: 509302z TV Media GmbH & Co KG, FN: 643295y WoT GmbH & Co KG, FN: 643298b alle Taborstraße 1-3, 1020 Wien, gesamthaft im Folgenden als „VGN Medien Holding“ oder „Verlag“ bezeichnet Stand: März 2021
Allgemeine GEMEINSAME Bestimmungen
1. Maßgeblich für den Auftrag im Print- und Digitalbereich sind unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen, die jeweils gültige Anzeigenpreisliste und unsere Auftragsbestätigung. Im Falle digitaler Datenlieferung gelten auch die Richtlinien des Verlages für digitale
Datenlieferung - abrufbar unter:
Werbemittel Print: https://www.vgn.at/a/werbung-print-technische-angaben
Werbemittel Digital: https://www.vgn.at/technische-spezifikationen-vgn-digital
Die gegenständlichen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen,auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden..
2. Zusatzvereinbarungen zu unseren Geschäftsbedingungen sind nur dann verbindlich, wenn sie seitens der Geschäftsführung der VGN Medien Holding GmbH schriftlich bestätigt werden. Gegenbestätigungen des Auftraggebers und Hinweise auf seine Geschäfts- und Lieferbedingungen sind rechtlich unwirksam, auch dann, wenn ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich vom Verlag widersprochen wird. Eine Akzeptanz von Geschäfts- und Lieferbedingungen des Auftraggebers
seitens der VGN Medien Holding durch Erfüllungshandlungen ist ausgeschlossen.
3. Für Inhalt, Form und die rechtliche Zulässigkeit der Anzeige und Werbemittel, insbesondere einschließlich der Klärung von Urheber- und Kennzeichen- und Persönlichkeits- und Datenschutzrechten, ist der Auftraggeber allein verantwortlich. Die VGN Medien Holding ist nicht verpflichtet, Inserate auf ihren Inhalt, ihre Form oder ihre rechtliche Zulässigkeit hin zu überprüfen. Der Auftraggeber hält die VGN Medien Holding für den Fall der Inanspruchnahme durch Dritte in vollem Umfang schad- und klaglos. Die VGN Medien Holding hat das Recht, nicht aber die Pflicht, Gewinnspiele, Gutscheine und Tipon-Cards oder Zugaben im rechtlich erforderlichen Ausmaß
anzupassen.
4. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeige erkennbar sind, werden vom Verlag als solche gekennzeichnet.
5. Es obliegt dem Auftraggeber, sich über den jeweils gültigen Anzeigentarif vor Ausgabe des Inserates / vor Start der Kampagne zu informieren.
6. Auf Wunsch werden gegen gesonderte Kosten Entwurf, Text, Grafik und Fotografie für ein Werbeinserat/-mittel von uns angefertigt. Falls eine Weiterverwendung in anderen Medien gewünscht wird, müssen die Rechte dazu beim Verlag erstanden werden.
7. Produktions- und Kreativkosten sowie Herstellungskosten sind kein Bestandteil des Anzeigenpreises und werden daher gesondert fakturiert.
8. Bei Änderungen der Anzeigenpreise treten die neuen Bedingungen auch bei laufenden Aufträgen sofort in Kraft, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
9. Die VGN Medien Holding ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob dem Auftraggeber das Recht zusteht, die Druckunterlagen/Werbemittel für Kampagnen welcher Art auch immer zu vervielfältigen, dem Auftrag entsprechend zu bearbeiten oder zu verändern oder sonst in der vorgesehenen Weise zu benutzen, sondern ist berechtigt anzunehmen, dass dem Auftraggeber alle jene Rechte Dritten gegenüber, die für die Ausführung des Auftrages erforderlich sind, zustehen. Der Auftraggeber sichert ausdrücklich zu, dass er über diese Rechte verfügt. Der Auftraggeber hält die VGN Medien Holding im Fall der Inanspruchnahme durch Dritte in vollem Umfang schad- und
klaglos.
10. Die VGN Medien Holding behält sich das Recht vor, die Veröffentlichung der Anzeigen ohne Angaben von Gründen abzulehnen. In diesem Fall sind jegliche Ansprüche gegen die VGN Medien Holding ausgeschlossen.
11. Der Auftraggeber garantiert, dass die Inhalte seiner Werbemittel und -flächen und darin enthaltene Links nicht gegen presserechtliche, wettbewerbsrechtliche, strafrechtliche, datenschutzrechtliche oder sonstige Rechtsvorschriften verstoßen, insbesondere nicht radikalpolitische, gegen das Verbotsgesetz sowie sonstige gegen den Anstand und die guten Sitten verstoßende Inhalte und Formen enthalten, sowie nicht in Persönlichkeitsrechte Dritter eingreifen.
12. Der Auftraggeber garantiert weiters, dass er der berechtigte Inhaber von Urheber-, Marken-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits- und sonstigen Nutzungsrechten, welche für die Werbung erforderlich sind, insbesondere der von ihm an VGN Medien Holding zur Verfügung gestellten oder verwendeten Unterlagen (z. B. Texte, Fotos, Grafiken, Dateien, Tonträger und Videobänder etc.) sowie dass er allfällige personenbezogene Daten (insbesondere Fotos) rechtmäßig erhoben hat und
auch die Überlassung dieser an VGN Medien Holding rechtmäßig ist.
13. Die VGN Medien Holding behält sich insbesondere vor, Werbemaßnahmen, die vom Österreichischen Werberat beanstandet wurden, nicht durchzuführen. Dies beinhaltet auch den sofortigen Stopp einer bereits laufenden Werbekampagne. Die VGN Medien Holding kann aus diesem Grund die Annahme von Werbeaufträgen ablehnen und von rechtsverbindlich angenommenen Aufträgen zurücktreten.
14. VGN Medien Holding haftet nicht für einen Erfolg der Schaltung von Werbeflächen.
Allgemeine Bestimmungen im PRINT-BEREICH
Auftragserteilung:
1. Anzeigenaufträge sind innerhalb eines Jahres nach Auftragserteilung abzuwickeln, im Zweifelsfall gelten sie für die nächste Ausgabe.
2.Die in der Anzeigenpreisliste bezeichneten Nachlässe werden, soweit keine aktionsbedingten, zeitlichen Einschränkungen bestehen, nur für die innerhalb eines Kalenderjahres erscheinenden Anzeigen gewährt..
3. Für die Aufnahme der Anzeigen in bestimmten Ausgaben wird keine Gewähr geleistet.
4. Der Auftraggeber hat bei unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige Ansprüche auf Zahlungsminderung oder eine Ersatzanzeige, wenn durch Fehler des Verlages der Sinn der Anzeige entscheidend verändert wurde oder die Werbewirkung wesentlich infrage gestellt ist. Weitergehende Haftungen für die VGN Medien Holding sind ausgeschlossen. Im Zweifel unterwirft sich der Verlag den Empfehlungen des Gutachterausschusses für Druckreklamationen (FOGRA Forschungsgesellschaft Druck e.V., München).
5. Bei Betriebsstörungen oder Eingriffen durch höhere Gewalt hat der Verlag Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen, wenn die Aufträge mit 80 % der zugesicherten Druckauflage erfüllt sind. Geringere Leistungen sind nach dem Tausenderpreis gemäß der Kalkulationsauflage zu bezahlen.
Druckunterlage
1. Dem Auftraggeber obliegt die rechtzeitige Beistellung der Druckunterlagen. Zu jeder Seite muss ein farbverbindlicher Proof mitgeliefert werden. Bei verspäteter Anlieferung ist die VGN Medien Holding berechtigt, ein ihm vorliegendes Sujet des Auftraggebers zu verwenden. Der Verlag behält sich jedoch die Einschaltung in der nächstfolgenden Ausgabe vor.
2.Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch hergestellt. Die Kosten dafür trägt der Auftraggeber. Bei nicht fristgerechter Rücksendung gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt..
3. Die Pflicht zur Aufbewahrung der Druckunterlagen endet 3 Monate nach Erscheinen, falls nicht ausdrücklich schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
4.Kosten für erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu zahlen.
5. Der Auftraggeber ist verpflichtet, einwandfreie, den Richtlinien entsprechende Druckunterlagen beizustellen. Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Ersatzeinschaltung. Der Verlag ist nicht verpflichtet, die Druckunterlagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen.
6.Beanstandungen sind innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Rechnung dem Verlag schriftlich zur Kenntnis zu bringen.
7.Der Verlag haftet nicht für Übertragungsfehler.
8. Für den erteilten Auftrag kommen die jeweils gültigen Produktionsbedingungen zur Anwendung.
9. Aufgrund der maschinellen Fertigung kann es bei der Herstellung der Sonderwerbeform zu technischen Abweichungen kommen; Abweichungen bei bis zu 3 % der Gesamtauflage berechtigen nicht zur Reklamation und befreien nicht von der Pflicht zur Zahlung der Herstellungskosten.
Platzierung
1. Platzierungswünsche sind nur im Falle der Leistung eines Platzierungszuschlages bindend, ansonsten ist der Verlag unverbindlich um Erfüllung bemüht.
2. Konkurrenzausschluss kann nur ab einer Anzeigengröße von 1 Seite aufwärts für zwei gegenüberliegende Seiten vereinbart werden.
Beilagen / Beikleber / Beihefter / Beileimer
1.Der Inhalt von Beilagen, Beiklebern, Beiheftern oder von Beileimern darf sich nur auf den eigenen Geschäftsbereich beziehen und darf keine Werbung Dritter enthalten.
2. Vor Auftragsausführung sind dem Verlag 4 Wochen vor Erscheinungstermin ein Muster und der Inhalt per PDF vorzulegen.
3. Die Erfüllung der technischen Vorgaben ist bindend. Bei Abweichung kann es zu Mehrkosten kommen. Die Mehrkosten sind in den Preisen nicht inkludiert und müssen daher zusätzlich verrechnet werden..
Storno
1. Bei Zurückziehung von Aufträgen wird eine Stornogebühr von 15 % des Inseratenwertes in Rechnung gestellt.
2. Die Stornierung eines Auftrages kann nur bis zum Anzeigenschluss erfolgen.
3. Die Stornierung von Ad-Specials muss spätestens 6 Wochen vor Erscheinungstermin erfolgen, bzw. bei Sonderpapier nur bis zum Tag der Papierbestellung. Bei späterer Stornierung werden die bis zum Stornozeitpunkt entstandenen tatsächlichen Kosten verrechnet.
4. Kosten, die durch die Änderung der ursprünglich vereinbarten Ausführung sowie bestellter Druckunterlagen entstehen, sind gesondert vom Auftraggeber zu bezahlen.
Allgemeine Bestimmungen im DIGITAL-BEREICH
Auftragserteilung:
1. Der Auftraggeber stellt alle zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Mittel, insbesondere die benötigte Grafikdatei in den von VGN Medien Holding vorgegebenen Standardformaten und das sonstige für die Veröffentlichung der Werbefläche erforderliche Material rechtzeitig vor der vereinbarten Veröffentlichung der Werbefläche, spätestens aber drei Werktage davor, zur Verfügung. Später als drei Werktage vor dem vereinbarten Beginn der Schaltung der Werbefläche sind Änderungen, insbesondere von Größe, Format, Ausstattung und Platzierung der Werbeschaltung, nur nach Rücksprache mit VGN Medien Holding möglich. Dies gilt auch für entsprechende Änderungen der bereits geschalteten Werbefläche zu Zwecken der Kampagnen-Optimierung.
2. Der Auftraggeber trägt die Gefahr der Übermittlung des zur Veröffentlichung bestimmten Materials, insbesondere die Gefahr des Verlustes von Daten, Datenträgern, Fotos und sonstigen Unterlagen. VGN Medien Holding ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, das übermittelte Material zu bearbeiten, soweit dies für die vereinbarungsgemäße Werbeschaltung erforderlich ist.
3. Kann ein allenfalls vertraglich vereinbartes Leistungsvolumen für einen Auftraggeber durch VGN Medien Holding nicht innerhalb des vereinbarten Zeitraumes erbracht werden, ist VGN Medien Holding berechtigt und verpflichtet, das noch ausständige Leistungsvolumen in unmittelbarem Anschluss an den betreffenden Auftrag oder im Anschluss an einen neuerlichen, vom Auftraggeber bereits wirksam gebuchten Auftrag nach Wahl von VGN Medien Holding in angemessener Frist nachzutragen.
4. VGN Medien Holding gewährleistet die richtige und vollständige, dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende Darstellung der Werbefläche im Rahmen der von VGN Medien Holding vermarkteten Websites. Sofern eine standardisierte Ausspielung nicht gegeben ist und die mangelhafte Darstellung nicht auf der Fehlerhaftigkeit der vom Werbetreibenden übermittelten Materialien beruht, sondern von VGN Medien Holding zu vertreten ist, ist VGN Medien Holding auf eigene Kosten und nach eigener Wahl zur Behebung des Mangels durch Verbesserung, Nachtrag des Fehlenden oder Austausch berechtigt. Schlägt eine Verbesserung innerhalb der angemessenen Frist fehl, so kann der Auftraggeber erst nach weiterer angemessener Fristsetzung Minderung oder Wandlung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen
erklären oder die Veröffentlichung einer Ersatzwerbung im Umfang der beanstandeten Werbung verlangen. VGN Medien Holding ist in diesen Fällen berechtigt, eine Ersatzwerbefläche im unmittelbaren Anschluss an den betreffenden Auftrag oder im Anschluss eines neuerlichen vom Werbetreibenden bereits wirksam gebuchten Auftrags nach Wahl von VGN Medien Holding in angemessener Frist nachzutragen. Darüber hinaus stehen dem Werbetreibenden keine Ansprüche zu.
5. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Werbeflächen unverzüglich zu überprüfen und etwaige Mängel unverzüglich binnen drei Tagen bei ansonsten vollständigem Verlust aller Rechte schriftlich zu rügen.
6. VGN Medien Holding haftet für Schadenersatzansprüche des Auftraggebers aus der mangelhaften Erfüllung von Verträgen über die Nutzung von Werbeflächen bei VGN Medien Holding nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung ist in jedem Fall mit dem für die betreffenden Werbeflächen von Werbetreibenden zu zahlenden Entgelt beschränkt. VGN Medien Holding haftet nicht für Folgeschäden oder entgangenen Gewinn.
7. VGN Medien Holding haftet nicht für die Unmöglichkeit der Leistung oder gänzlichen oder teilweisen Ausfall einer Schaltung in Folge höherer Gewalt und technischer Gebrechen.
8. Bei interaktiver Werbung erfolgt der Nachweis der Kontaktmengen ausschließlich durch die Auswertung der Zugriffsdaten des von VGN Medien Holding genutzten Ad-Servers. Diese Auswertung wird dem Werbetreibenden zusammen mit der Abrechnung auf Kosten von VGN Medien Holding zur Verfügung gestellt.
Digitale Werbemittel
1. VGN Medien Holding ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Links zu überprüfen; der Auftragsgeber verpflichtet sich, Links nicht ohne Rücksprache mit VGN Medien Holding auszutauschen. In diesem Fall stehen dem Auftraggeber keinerlei Ersatzansprüche gegenüber VGN Medien Holding zu; vielmehr ist der Auftraggeber dennoch verpflichtet, die für den ursprünglichen Auftrag vereinbarten Zahlungen zu leisten.
2. Der Verlag haftet nicht für Übertragungsfehler.
3. Für den erteilten Auftrag kommen die jeweils gültigen Produktionsbedingungen zur Anwendung..
4. Die Pflicht zur Aufbewahrung der Werbemittel endet 3 Monate nach Kampagnenablauf, falls nicht ausdrücklich schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
Platzierung
1. Die Platzierung der Werbefläche erfolgt im beiderseitigen Einvernehmen. Kann ein solches nicht herbeigeführt werden oder wird ein besonderer Platzierungswunsch nicht geäußert, so ist VGN Medien Holding berechtigt, unter Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers, die Werbefläche im Rahmen der von VGN Medien Holding vermarkteten Websites zu platzieren. Für die Platzierung der Werbefläche kommen ausschließlich die Flächen infrage, die in der jeweils gültigen Preisliste ausgewiesen sind.
2. Verbund- oder Kollektivwerbung, d. h. die Zusammenfassung von Werbungen mehrerer Werbetreibender, ist nur nach ausdrücklicher Zustimmung von VGN Medien Holding möglich.
STORNOBEDINGUNGEN
PRINT-BEREICH
1. Bei Zurückziehung von Aufträgen wird eine Stornogebühr von 15 % des Inseratenwertes in Rechnung gestellt.
2. Die Stornierung eines Auftrages kann nur bis zum Anzeigenschluss erfolgen.
3. Die Stornierung von Ad-Specials muss spätestens 6 Wochen vor Erscheinungstermin erfolgen, bzw. bei Sonderpapier nur bis zum Tag der Papierbestellung. Bei späterer Stornierung werden die, bis zum Stornozeitpunkt entstandenen tatsächlichen Kosten verrechnet.
4.Kosten, die durch die Änderung der ursprünglich vereinbarten Ausführung sowie bestellter Druckunterlagen entstehen, sind gesondert vom Auftraggeber zu bezahlen.
DIGITAL-BEREICH
1. Die kostenfreie Stornierung eines Auftrages ist bis 10 Werktage vor Schaltungsbeginn möglich. Bei einer späteren Stornierung ist das Entgelt für 50% des Kampagnenbudgets fällig. Dies gilt auch für bereits gestartete Kampagnen. In diesem Fall entstehen Stornokosten in der Höhe von 50% des noch nicht geschalteten Anteils, sowie die vollen Kosten für die bereits geschalteten Ad Impressions.
2. Im Falle einer vorzeitigen Beendigung der Werbeschaltung (der Vertrag zur Werbeschaltung kann von beiden Vertragsteilen jederzeit bereits vor Ablauf einer Befristung mit sofortiger Wirkung aufgelöst werden), bleiben bei Kündigung durch den Auftraggeber Zahlungsansprüche von VGN Medien Holding aus bereits in Auftrag gegebenen Leistungen unberührt, wobei bereits durchgeführte Leistungen von VGN Medien Holding zur Gänze, noch nicht durchgeführte Leistungen mit 50 % des vereinbarten Entgeltes abzurechnen sind. Schadenersatzansprüche und sonstige Ansprüche von VGN Medien Holding welcher Art auch immer bleiben unberührt.
VERRECHNUNG
PRINT-BEREICH
1. Reklamationen werden nur innerhalb von 14 Tagen ab Ausstellungsdatum anerkannt.
2. Unterjährige Rabatt-Anpassungen erfolgen nur auf Anfrage quartalsweise.
3. Bei ungerechtfertigten Rabattabschlüssen erfolgt nach Ablauf des Kalenderjahres eine Nachbelastung, wobei für den fehlenden Betrag Verzugszinsen in Höhe von 12 % p. a. verrechnet werden.
4.Rabattberechnungen sind schriftlich bis spätestens 31. März des darauffolgenden Jahres anzufordern.
5.Der Auftraggeber erhält nach Erscheinen der Anzeige kostenlos ein Belegexemplar.
DIGITAL-BEREICH
1. Die Fakturierung von Werbeschaltungen im digitalen Bereich erfolgt grundsätzlich nach Kampagnenende. Sollte eine Kampagne eine Laufzeit von mehr als zwei Monaten aufweisen, sind Teilrechnungen seitens VGN Medien Holding zulässig.
2. Reklamationen werden nur innerhalb von 8 Tagen ab Ausstellungsdatum anerkannt.
3. Der Auftraggeber erhält nach Kampagnenende einen Report zur abgelaufenen Kampagne.
ZAHLUNG
1.Zahlungsfristen:
PRINT-BEREICH: 30 Tage netto ab Rechnungsdatum
DIGITAL-BEREICH: 14 Tage netto ab Rechnungsdatum
2. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Verzugszinsen in Höhe von 12 % sowie Einziehungskosten berechnet.
3.Die VGN Medien Holding ist berechtigt, vor Durchführung des Auftrages und auch während der Laufzeit des Auftrages das Erscheinen oder weitere Anzeigen von der Vorauszahlung eines Betrages und vom Ausgleich offener Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
4.Wechsel können nicht akzeptiert werden.
5.Rechnungen sind zahlbar in Wien (Erfüllungsort ist Wien). Es ist österreichisches materielles Recht anzuwenden
6.Bei Aufträgen über die erstmalige Schaltung von Werbeflächen eines Auftraggebers behält sich die VGN Medien Holding das Recht vor, Vorauszahlung zu verlangen.
7.Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung gegen Ansprüche von VGN Medien Holding, zur Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn diese Ansprüche von VGN Medien Holding anerkannt oder gerichtlich festgestellt worden sind.
8.Die Kosten für allfällige Mahnungen sowie die Kosten einer notwendigen und nicht von vornherein aussichtslosen Forderungseintreibung (z. B. durch einen Rechtsanwalt oder ein Inkassobüro) trägt der Auftraggeber, auch wenn es sich um vorprozessuale Kosten handelt.
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
1. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen der VGN Medien Holding und dem Auftraggeber ist Wien.
2. Es ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
3. Generell bedürfen alle vertragswesentlichen Erklärungen (Annahme, Kündigung u.ä.) sowie Abweichungen von diesen Bedingungen und die Änderungen dieser Schriftformklausel der Schriftform.
4. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame oder fehlende Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen bzw. zu ergänzen, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Parteien vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit bzw. die Lücke bedacht hätten.
5.Informationen zu den Datenverarbeitungsvorgängen sind unter vgn.at/datenschutzpolicy abrufbar.
6. Sofern die VGN Medien Holding personenbezogene Daten an den Auftraggeber überlässt, wird der Auftraggeber auf Aufforderung einen Auftragsverarbeitungsvertrag mit der VGN Medien Holding abschließen und diese Daten nur auf ausdrückliche Weisung von VGN Medien Holding verarbeiten.